Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist das weltweit gewählte Führungsgremium der Bahá’í-Gemeinde. Es ist eine Körperschaft, die aus neun Mitgliedern besteht und seit 1963 alle fünf Jahre von den Mitgliedern aller Nationalen Geistigen Räte gewählt wird.
Bahá’u’lláh richtete diese Institution bereits in Seinem Heiligsten Buch, dem Kitáb-i-Aqdas, ein Er stattete sie mit der Befugnis aus, in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in den Schriften geregelt sind, für die Gemeindemitglieder verbindliche Gesetze zu erlassen, diese wieder abzuändern oder aufzuheben. Dabei wird das Universale Haus der Gerechtigkeit laut Bahá’u’lláh in seinen Beratungen göttlich geführt, um das Wohlergehen der Menschheit, Bildung, Frieden und globalen Wohlstand zu fördern.
Keines der Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit kann als Einzelner einen besonderen Status oder Autorität für sich beanspruchen. Die Autorität liegt allein bei der Institution und ihrer gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung.
Das Universale Haus der Gerechtigkeit lenkt das Wachstum und die Entwicklung der weltweiten Bahá’í-Gemeinde durch eine Reihe von Plänen, welche die Ziele, Herangehensweisen und Methoden für einen systematischen Fortschritt beinhalten. In diese Pläne fließen die Lernerfahrungen der örtlichen und nationalen Gemeinden ein, denen durch die Bahá’í-Gemeindeordnung ein kontinuierlicher Austausch mit dem Universalen Haus der Gerechtigkeit ermöglicht ist.
Das Universale Haus der Gerechtigkeit wendet sich regelmäßig mit Botschaften an die Bahá’í der Welt oder an alle Menschen. In seiner Friedensbotschaft von 2019 betont es beispielsweise, dass die Menschheit sich als Einheit betrachten muss, um Konflikte zu überwinden. 2017 machte es auf die Bedrohung durch den Klimawandel aufmerksam und rief die Menschheit auf, nachhaltig mit begrenzten Ressourcen umzugehen und ihren Blick verstärkt auf das Wohl der ganzen Menschheit zu richten.
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